Veranstaltung: | Bezirksversammlung 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | 3 Berichte und Anträge |
Antragsteller*in: | Bezirksvorstand Grüne Oberbayern |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 20.04.2024, 19:05 |
S1: Satzungsänderungsantrag zu § 4 Bezirksvorstand (1)
Antragstext
Zu streichen:Für den Fall, dass die KandidatInnensituation keine paritätische
Besetzung des SprecherInnenteams ermöglicht, kann die Bezirksversammlung
einmalig für die folgende Amtszeit beschließen, die Pflicht zur paritätischen
Besetzung aufzuheben.
Begründung
In der Präambel des Frauenstatus der Grünen Bayern, das wir als Gliederung selbstverständlich anerkennen, heißt es:
„Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein politisches Ziel von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Mindestquotierung von Ämtern und Mandaten ist eines der Mittel, um dieses Ziel zu erreichen. Von dem Begriff „Frauen“ werden alle erfasst, die sich selbst so definieren. Ebenso wie die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist die Anerkennung geschlechtlicher Vielfalt ein Ziel von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN: Trans*, inter und nicht-binäre Menschen sollen in unserer Partei gleichberechtigte Teilhabe erhalten. Alle Gremien und Versammlungen sind dazu angehalten, dieses Ziel zu achten und zu stärken.“
Wir sehen in dem angemerkten Satz in unserer Satzung daher einen Widerspruch zum Frauenstatut, da dieser es ermöglichen würde mit Zustimmung der Bezirksversammlung für eine Vorstandsperiode die Mindestquotierung auszuhebeln. Für uns ist klar: In Oberbayern, sowie auch im Rest von Bayern, Deutschland und Europa, gibt es mehr als genug fähige, kompetente und engagierte Frauen zur Ausübung eines solchen Spitzenamts. Daher erkennen wir weder eine Notwendigkeit noch eine Sinnhaftigkeit dieses Paragrafen und beantragen die Streichung der gekennzeichneten Textstelle.
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